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M.A.C. Brombachsee e.V.
Modell - Auto - Club Brombachsee e.V.
Zur Bahnbenutzung sind nur Mitglieder des M.A.C. Brombachsee e.V. oder Besitzer einer Tagesgenehmigung berechtigt.
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Die Off-Road-Bahn das Vereinsgelände und das Vereinsheim bitten wir immer in einem ordentlichen Zustand zu halten: Zigarettenkippen sind in die aufgestellten Aschenbecher zu entsorgen und keinesfalls achtlos wegzuwerfen! Abfälle (Karosserien, Blechkanister, Flaschen, Müll usw.) dürfen nicht auf dem Gelände zurückgelassen werden, sondern sind grundsätzlich Zuhause zu entsorgen. Das Reinigen von Fahrzeugen mit Mitteln wie Waschbenzin, Kaltreiniger, Bremsenreiniger usw. ist strengstens verboten.
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Jeder Fahrer darf je nach Andrang nur einen Tisch im Fahrerlager belegen. Dies gilt nicht für Bierzelttische, denn diese sollten von 2 Personen genutzt werden. Beim Verlassen des Fahrerlagers ist der benutzte Montageplatz SAUBER zu verlassen.
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Die Bahn darf nur von Off- Road-Fahrzeugen benutzt werden.
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Die Fernsteuerung darf nur eingeschaltet werden, wenn die entsprechende Frequenz nachweislich frei ist. Vor dem Betreten des Fahrerstandes wird die entsprechende freie Klammer an der Antenne des Senders sichtbar angebracht. Nach dem Verlassen des Fahrerstandes wird nach abschalten des Senders diese Klammer zurückgesteckt.
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Es dürfen nur zugelassene Frequenzen verwendet werden. (Grundlage sind die Vorgaben des DMC)
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Ab 01.04.2007 müssen alle Verbrenner-Fahrzeuge, die auf dem Vereinsgelände betrieben werden, mit einem wirksamen 3-Kammer-Resonanzschalldämpfer ausgestattet sein. Für alle 1:8 / 1:10 / 1:12 ... –Methanol-Fahrzeuge gelten die Zulassungsnummern der EFRA. Nitro-Fahrzeuge mit Motoren > 3,5 ccm für die kein passendes Resorohr mit EFRA Nummer existiert, dürfen mit anderen wirksamen schallreduzierenden Dreikammer-Resonanzrohren betrieben werden. Bei übertriebener Lautstärke trotz geeignetem Resonanzrohr, ist der Betrieb des Fahrzeuges einzustellen.
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Die Bahn ist während der Sommerzeit immer sonntags von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet. In der Winterzeit findet der Fahrbetrieb von 13:00 Uhr bis zum Einbrechen der Dunkelheit statt. Die Bahn darf von aktiven Vereinsmitgliedern, nach einer Wartezeit von 3 Monaten ab dem Vereinseintritt, unter Einhaltung des Punktes 18, auch an den durch den Vorstand festgelegten „Zusatzzeiten“ genutzt werden.
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Gastfahrer dürfen nur mit vorheriger Anmeldung und nach Genehmigung / Bezahlung die Bahn benutzen.
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Den Anordnungen der Vorstandschaft, der Leitenden und der Bahnwarte ist Folge zu leisten.
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Bei Arbeiten auf oder neben der Bahn ist der Fahrbetrieb wegen Unfallgefahr einzustellen. Bei Zuwiderhandlung droht für diesen Tag ein Fahrverbot. Bei Gastfahrern zusätzlich KEINE Rückerstattung der Gastfahrergebühr.
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Der Fahrerstand darf maximal von 10 Fahrern gleichzeitig betreten werden.
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Das generelle Überfahren von Bahnbegrenzungen ist verboten. Der Fahrstil ist entsprechend anzupassen. Sollte dennoch durch den Betrieb von Modellautos Streckeneinrichtungen ( z.B. Zaunplanken, Streckenbegrenzung usw.) beschädigt werden, gebietet es der Anstand, dies dem Bahnwart oder dem Vorstand mitzuteilen, damit der Schaden behoben werden kann. Schadensersatz wird in diesem Fall nicht fällig.
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Beim Betrieb unterschiedlicher Fahrzeugklassen ist gegenseitige Rücksichtnahme zwingend erforderlich. Es muss jede Fahrzeugklasse die Möglichkeit haben, die Strecke auf Wunsch, in Gruppen zu mindestens fünf Fahrern, allein benutzen zu können. Die Fahrzeiten sind in gegenseitigem Einvernehmen angemessen aufzuteilen. „Mischbetrieb“ ist ausdrücklich zulässig, geschieht jedoch immer auf eigene Gefahr.
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Während es Fahrbetriebes ist der Linkskursverlauf (gegen den Uhrzeigersinn) der Bahn einzuhalten und ein Entgegenfahren strengstens verboten! Probefahrten mit wenden auf dem Kurs sind verboten! Ebenso Testfahrten außerhalb des Vereinsgeländes sowie im Gastbereich.
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Außer bei vorgegebenen Rennstarts ist das Starten ausschließlich aus der Boxengasse erlaubt!
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Beim Aufstellen verunglückter Fahrzeuge durch den Helfer ist ein Durchdrehen der Räder des Fahrzeuges durch Gasgeben des Fahrers zu unterlassen.
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Das Fahrerlager ist ausschließlich für Teilnehmer am Fahrbetrieb bestimmt. Erweiteter Zutritt ist, nach Genehmigung des Leitenden, für passive Mitglieder und für Mechaniker während notwendiger Instandsetzungsarbeiten möglich. Nach Beendigung der Arbeiten sollten die Mechaniker ( je nach Fahrerlagerauslastung ) das Fahrerlager wieder verlassen.
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Alle NICHTMITGLIEDER des M.A.C. Brombachsee e.V. (Bekannte, Verwandte, Freunde sowie Zuschauer) dürfen sich ausschließlich im Gastbereich aufhalten.
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Fahrer unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen Mitglieds fahren.
- An Jugendtagen ist es ausschließlich der Jugend erlaubt die Bahn, unter Aufsicht der Jugendleiter und deren Helfer zu nutzen.
- Das Recht notwendiger Änderungen sowie Ergänzungen in der Bahnordnung behält sich der Vorstand vor.
Verstöße gegen die vorstehenden Punkte können durch die Vorstandschaft geahndet werden (Fahrverbot für ein Monat, Disqualifikation bei Rennen).
Grob fahrlässige Verstöße gegen die Bahnordnung können zum Ausschluss aus dem Verein, oder, z. B. bei Gastfahrern, zu Hausverbot führen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleiben im Schadensfall darüber hinausgehend Schadensersatzansprüche hiervon unberührt.
Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Beachtung der Umweltschutz und die Unfallverhütung betreffenden Punkt gelegt.
Der Vorstand
(Stand 15.07.2011)
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